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Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Andreas Kaspers

Canoma Photography

Gleuelerstr.184

50935 Köln

Telefon: +49 176 65627787

E-Mail: a.kaspers@gmx.de

 

 

Zuständige Kammer: Handwerkskammer zu Köln

Betriebsnummer: 1207843

 

Finanzamt Köln Altstadt - Steuer ID 214/5107/4606

 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte: Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

 

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

 

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf §8 Abs.4 UWG, um angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseite in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich wäre.

 

Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen und mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen den §13 Abs.5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

 

Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Kunden und Partneraccounts nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach §5 Nr.3 TDG bzw. nach §11 TDG in Anspruch.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - Canoma Photography - Andreas Kaspers - Stand Januar 2017

 

§1 - Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia- Positive, Papierbilder, digitale Dateien, Videos usw.)

 

§2- Uerheberrecht

 

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.

 

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

 

3. Übertragt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart  wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der gesonderten Vereinbarung.

 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über an den Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

 

5. Der Besteller eines Bildnisses i.S. von §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

 

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbilds genannt zu werden.

Dies hat bei Veröffentlichung im Internet mit gleichzeitiger Linksetzung auf die Homepage des Fotografen zu erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Die Negative (Roh Daten) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung und Vergütung.

 

§3- Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar (Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale) berechnet.

Nebenkosten (Reise bzw. Fahrkosten, Modellhonorare, Honorar für Visagist/-in, Make Up Artist/-in, durch Besonderheiten des Auftrags entstehende Materialkosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

2. Die Honorarrechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen und eventuell erteilte Nutzungsrechte bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang unwirksam.

 

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung , sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene oder abgeleistete Arbeiten.

 

§4- Eingeschränkte Lizenzerteilung an den Fotografen

 

1. Der Auftraggeber gewährt dem Fotografen das nicht ausschließliche und nicht unterlizensierbare Recht, eine angemessene Anzahl der Fotos als "Beispiele" oder Portfolio Exemplare on- und offline zu nutzen, um Arbeitsbeispiele zu archivieren und seine professionellen Dienste zu bewerben oder zu vermarkten.

 

§5- Haftung

 

1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

2. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative (digitale Rohdaten) sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart wurde, fremde und eigene Negative (digitale Rohdaten) nach 2 Jahren zu vernichten. Für die vorherige Beschädigung und Vernichtung der Negative (digitale Rohdaten) haftet er nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei nach nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von physischen Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen des Fotomaterials.

Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet der Fotograf nur bei nachweisbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für sein eigenes Verschulden und nur für nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.

 

6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschliesslich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Für eigens Verschulden haftet der Fotograf nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

7. Die Versendung von Lichtbildern, Filmen und Vorlagen oder Bilddateien auf digitalen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragsgebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich beim Fotografen geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge beim Fotografen.

 

§6- Leistungsstörungen, Ausfallhonorare

 

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern eine Pauschale vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotograf kein Schaden entstanden ist. Bei nachweislichem Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§7- Arbeitszeit

 

1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Sollte die Halbtagsbuchung um 30 Minuten überschritten werden, wird vom Fotografen zwangsläufig ein Tagessatz berechnet. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr mit einer halben Stunde Mittagspause. 

 

2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotografen am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Ausladen des Equipments sowie Auf- Um- und Abbauten zählen zur Arbeitszeit.

 

3. Überstunden über die vereinbarten 8 Stunden sind Verhandlungssache und werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit bis zu 15 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

 

4. Die gemeinsame An- und Abreise von Fotograf und Auftraggeber zwischen Hotel und Produktionsort (Location) bei auswärtigen Produktionen, außerhalb von Köln,  zählt als Arbeitszeit.

 

§8- Datenschutz

 

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

§9- Schlussbestimmungen

 

1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Canoma Photography Köln Einzelunternehmung- Andreas Kaspers.

 

2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute , juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Canoma Photography Köln Einzelunternehmung- Andreas Kaspers als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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